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330 Euro für Nachrüstung mit Partikelfilter
10.09.2009
Seit 1. August 2009 wird die Nachrüstung von Partikelfiltern für Diesel-Pkw auch mit einem Festbetrag von 330 Euro gefördert. Die Voraussetzungen für den Zuschuss sind in der gemeinsamen Förderrichtlinie des Bundesumweltministeriums und des Bundesverkehrsministeriums geregelt. Die Richtlinie trat ebenso am 1. August 2009 in Kraft. Die bisherige Fördermöglichkeit über eine zeitlich befristete Steuerbefreiung für Kraftfahrzeuge bleibt als Alternative erhalten. Attraktiver ist jedoch die Förderung über den Zuschuss, denn der Betrag ist schneller auf Ihrem Konto.
Nachgerüstete Diesel-Autos erhalten zudem eine bessere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in die bereits in vielen Städten eingerichteten Umweltzonen einfahren. Zusätzlich werden nachgerüstete Fahrzeuge auch vom zeitlich befristeten Kraftfahrzeug-Steuermalus von 1,20 Euro pro angefangenen 100 Kubikzentimeter Hubraum ausgenommen und ihr Wiederverkaufswert erhöht sich. Die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Filtern trägt dazu bei, dass der Partikelausstoß gesenkt und die Luftqualität in den Innenstädten verbessert wird. Nachrüsten lohnt sich also in mehrfacher Hinsicht.
Die neue Fördermöglichkeit kommt insbesondere auch schwerbehinderten Fahrzeughaltern zu Gute, die von der Kfz-Steuer befreit sind oder deren Kfz-Steuer ermäßigt ist. Auch diese Fahrzeughalter erhalten jetzt den vollen Förderbetrag.
Diesel-Fahrer sollten ihre Nachrüstpläne nicht zu lange aufschieben. Zuschuss oder Steuerbonus gibt es nur für Nachrüstungen, die bis zum 31. Dezember 2009 erfolgen. Das Förderprogramm hat ein Volumen von 66 Millionen Euro und reicht für etwa 200.000 Nachrüstungen. Ausgezahlt wird in der Reihenfolge der Antragseingänge.
Anträge auf einen Zuschuss können online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.pmsf.bafa.de gestellt werden.
Weitere Informationen:
www.bmu.de
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